– Ceta und TTIP – sind naturrechtswidrig, denn ihr Investorenschutz unterwirft die Gesetzgebung der Staaten, welche dem Gemeinwohl verpflichtet sind, privaten Schiedsgerichten, die das nicht sind und deren „Rechtsprechung“ nicht einmal an Gesetze gebunden ist; sie widersprechen dem Naturrecht, weil sie die Gesetzgebung daran hindern, ihrer wesentlichen Aufgabe zu folgen: das Wohl der Menschen (die „beatitudo“, so der heilige Thomas [S. Th. IIa IIæ q. 58 a. 2]) zu fördern.
Sie sind aber nicht nur naturrechtswidrig, sondern, so hat kürzlich eine Studie gezeigt, auch grundgesetzwidrig.
Doch werden sie von führenden bundesdeutschen Politikern forciert, weil sie – das Allzweckargument schlechter Wirtschaftspolitik – Arbeitsplätze schüfen; eine andere Studie hat kürzlich gezeigt (was man schon längst wissen konnte): das Gegenteil wäre der Fall, Arbeitsplätze drohen durch den Freihandel vernichtet zu werden.
„Der Welthandel wartet nicht auf Europa“, meinte jüngst die Bundeskanzlerin. Welch ein Argument: mit „... wartet nicht auf [uns / Deutschland / Europa]“ kann man einfordern, jeder noch so menschenfeindliche Modeströmung zu folgen.
Noch einmal: Unterschriften sind erbeten!
Samstag, 29. November 2014
Montag, 24. November 2014
Dienstag, 11. November 2014
Actuosa participatio
Eine Christin aus dem Süden zeigt dem Chronisten von Orietur Occidens eine andere Art, den Gottesdienst mitzufeiern.
Abonnieren
Posts (Atom)